Wer soll begutachten?
Strittig ist manchmal, wer als Gutachter für die Beurteilung alternativer Heilverfahren und insbesondere Heilpraktikerbehandlung in Frage kommt.
Im Prozess ist die medizinische Notwendigkeit von einem medizinischen Sachverständigen zu beurteilen, da nur dieser die fachliche wissenschaftliche Eignung zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit hat. Auch die vom Heilpraktiker angewandten Verfahren sind vom Standpunkt der Schulmedizin aus zu beurteilen. Sinnvoll kann es sein, wenn der Gutachter entsprechender Zusatzbezeichnungen, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der alternativen Medizin besitzt (aus Beitrag von Gerd-Marko Ostendorf, Der medizinische Sachverständige 2016).