Mamma-Karzinom
Der folgende Text beinhaltet nicht die Zielsetzung, eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Wissenschaft zum Mamma-Karzinom (MC) zu geben. Er soll vielmehr die gutachtliche Bewertung medizinischer Notwendigkeiten und der Arbeitsunfähigkeiten erleichtern.
Die Betrachtungen gliedern sich in Grundlagen des MC, Indikation zur Rehabilitation, Sanatoriumsbehandlung und Krankentagegeldversicherung.
1. Grundlagen des MC:
Epidemiologie:
In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 47500 Frauen an MC. Das MC ist damit die häufigste Krebserkrankung der Frau. Im Jahre 2002 starben etwa 18000 Frauen an MC. Die häufigsten Krebstodesursachen bei der Frau waren somit:
- MC
- Kolorektales Ca
- Bronchial-Ca
Histologische Typisierung des Mammakarzinoms
Modifizierte WHO-Klassifikation der Mammakarzinome
- Nicht-invasive Karzinome
- Intraduktales Karzinom (DCIS)
- mit Paget-Erkrankung der Brustwarze
- Lobuläres Carcinoma in situ (LCIS)
- Invasive Karzinome
- Invasives duktales Karzinom
- mit Paget-Erkrankung der Brustwarze
- Invasives duktales Karzinom mit prädominierender intraduktaler Komponente
- Invasives lobuläres Karzinom
- Muzinöses Karzinom
- Medulläres Karzinom
- Invasives papilläres Karzinom
- Tubuläres Karzinom
- Adenoid-zystisches Karzinom
- Sekretorisches (juveniles) Karzinom
- Apokrines Karzinom
- Karzinom mit Metaplasie
- Karzinom mit osteoklastenartigen Riesenzellen
- Zystisch-hypersekretorisches Karzinom mit Invasion
- Karzinom mit endokriner Differenzierung
- Glykogenreiches Karzinom
- Lipidreiches (lipidbildendes) Karzinom
- Invasives kribriformes Karzinom
Diagnostik:
Maßnahme: | Evidenzlevel: |
Tastuntersuchung | GCP |
Mammografie (als Screening für das 40. – 70 Lebensjahr in der Wirksamkeit belegt) | 1a |
Sonografie | 1b |
Histologie | 1c |
Gentest (bei Frauen mit hohem familiären Risiko) | |
MRT nach histologisch nachgewiesenem Tumor zum staging | 4 |
Prätherapeutisches Staging:
Maßnahme: | Evidenzlevel: |
Blutbild, Rö.-Thorax, Skelettszintigrafie, Lebersonografie | 2b |
Kontralaterale Mammografie |
Tumormarkerbestimmungen sind medizinisch nicht notwendig.
Therapie:
Tumorstadium | Maßnahme | Evidenzlevel |
Alle lokal begrenten MC | R0-Resektion in brusterhaltender Technik | 1c |
Ziel: Brusterhaltung | 1a | |
Diffuse Kalzifikation Ausgedehntes intraduktales MC |
Mastektomie in modifizirt radikaler Technik | 2b |
Ausgedehntes intraduktales MC | ||
Duktales Carcinoma in situ >4cm | ||
Multizentrisches MC | ||
Inkomplette Resektion | ||
Inflammatorisches MC | ||
Ablehung Brusterhaltung | ||
Invasives operables MC | Axilläre Lymphadenektomie Level I und II, mindestens 10 Lymphknoten | 1a |
Sentinel-node-Biopsie | Nur in Studien | |
Nach brusterhaltender OP eines duktalen Carcinoma in situ >2cm | Postoperative Bestrahlung | 1b |
Invasives MC | 1a | |
Nach Mastektomie bei R1/R2-Resektion, axillärem befall von >4 Lymphknoten oder T3/4-Stadium | ||
Axillärer Lymphknotenbefall | Postoperative Bestrahlung | 3b |
Chemotherapie mit Taxanen | 1b | |
Lokal fortgeschrittene inoperable MC | Kombinierte Chemo-Radiotherapie | 1b |
Alle Stadien bei rezeptorpositivem MC | Antiöstrogene Therapie mit Tamoxifen® 20mg/Tag über 5 Jahre oder bis zum Rezidiv | 1a |
Prämenopausal rezeptorpositiv | GnRH-Analoga > 2 Jahre plus Tamoxifen® | 1b |
Postmenopausal mit Kontraindikation gegen Tamoxifen® | Aromatasehemmer der 3. generation | 1b |
Alle Stadien | Adjuvante Chemotherapie | 1a |
FEC | 1a | |
Auch ältere Patientinnen | GCP | |
igentlich Mastektoimie indiziert, aber brusterhaltende Resektion gewünscht | Neoadjuvante Chemotherapie | 1b |
Danach ggf. Resektion in den neuen Tumorgrenzen (als R0) | 3b | |
Metastasiertes MC | Chemotherapie | |
HER-2-Überexpression bei metastasiertem MC | Trastuzumab (Herceptin®) | |
Im Rahmen der Primärtherapie | ||
Nach der Primärtherapie | Alle Patientinnen | |
In Studien | ||
Symptomatische Skelettmetastasen | Radiotherapie | 1a |
Hyperkalzämie | Bisphosphonate | 1b |
Skelettschmerzen | ||
Osteoporose | ||
Isolierte Hirnmetastase | Resektion oder Bestrahlung | 2a |
Multiple Hirnmetastasen | Bestrahlung plus Kortkoidgabe | 2a |
Viszerale Metastasen | Lokale Therapie nur in Einzelfällen | 3b |
Maligner Pleuraerguss | Pleurodese | 2b |
Hautmetastasen | Lokale Exzision oder Bestrahlung |
Die Chemotherapie sollte bei Progress unter Therapie sofort beendet werden (GCP). Ältere Frauen sollten gleichartig wie jüngere behandelt werden.
Nachsorge:
Häufigkeit der Nachsorge:
Jahr 1,2,3 nach Primärtherapie | alle 3 Monate |
Jahr 4,5 | alle 6 Monate |
Jahr 6 und weitere | jährlich |
Tumorstadium | Maßnahme | Evidenzlevel |
Nach Abschluss der Primärtherapie | Anamnese und Klinische Untersuchung | 1c |
Symptomorientiert | GCP | |
AHB | 2a | |
Nur bei Verdacht auf Metastasierung oder Rezidiv | Labor- und apparative Verfahren | 1a |
Nach brusterhaltender Resektion | Mammografie oder Sonografie der operierten Seite alle 6 Monate bis zu 3 Jahren postoperativ | 2a |
Jährliche Mammografie der Gegenseite | 1a |
Wichtiger Hinweis: apparative und laborchemische Nachsorgeverfahren haben bei asymptomatischen Patientinnen keinen Vorteil bewiesen und sind daher medizinisch nicht notwendig.
Prognose:
Lokalrezidive nach brusterhaltender Operation und Bestrahlung treten mit einer Häufigkeit von 5-10 % (nach 10 Jahren) auf. Die mediane 5-Jahres-Überlebenszeit beträgt 65 (45-79) %. Rezidive an der Thoraxwand nach Mastektomie werden in 4 (2-20) % und Rezidive in der Axilla in 1 (0,1-8) % beobachtet. Diese Patientinnen weisen ein 5-Jahres-Überleben von 50 (24-78) % bzw. 55 (31-77) % auf. An verschiedenen Stellen gleichzeitig auftretende lokoregionale Rezidive werden mit einer Häufigkeit von 16 (8-19) % beobachtet und sind mit einem 5-Jahres-Überleben von 21 (18-23) % verbunden. Der Verlauf und das biologische Verhalten des In-Brust-Rezidivs nach BET und des Lokalrezidivs nach MRM unterscheiden sich nicht wesentlich. Für beide Konstellationen finden sich ohne Unterschiede die gleichen prognostischen Faktoren für den klinischen Verlauf. Beim Auftreten eines lokalen Rezidiv gelten die primären Prognosefaktoren weiter, Unterschiede bestehen nur zwischen “frühen” (< 2 Jahre) und “späten” (> 2 Jahre) Lokalrezidiven. Die “frühen” Rezidive können in einem geringeren Maße geheilt werden und sind auch mit einer höheren Zweit-Rezidiv- und Fernmetastasierungsrate korreliert.
Prognostische Faktoren für das Auftreten eines lokalen/lokoregionalen Rezidiv nach MRM oder BET:
- Anzahl der befallenen Lymphknoten
- Tumorgröße (maximaler Durchmesser)
- Grading
- Hormonrezeptorstatus
- Resektionsstatus (R0/R1/R2)
- Fokalität (unifokal > multifokal > inflammatorisches LR)
Ein Lokalrezidiv bzw. ein lokoregionales Rezidiv werden lokal therapiert. Bei operablen Fällen ist eine komplette Exzision des Rezidivtumors anzustreben. Eine postoperative Radiotherapie nach Exstirpation kann die lokale Tumorkontrolle verbessern. Wird hiermit eine lokale Tumorkontrolle bewirkt, ist ein Langzeit-Überleben möglich. Bei Inoperabilität ist die Radiotherapie das Therapieverfahren der Wahl. Aufgrund des hohen Risikos für eine nachfolgende systemische Progression kann neben der lokalen Therapie des Rezidivs (Operation und/oder Radiotherapie) eine systemische Therapie zusätzlich erwogen werden. Der Effekt einer systemischen Chemotherapie ist hierbei allerdings bisher noch nicht durch prospektive randomisierte Studien belegt.
Prognostische Faktoren für den Krankheitsverlauf nach Auftreten eines lokalen/lokoregionalen Rezidiv nach MRM oder BET:
- Resektionsstatus des Lokalrezidivs (R0, R1, R2)
- Tumorgröße des Lokalrezidivs
- Lokalisation (Narben vs. Narbenfern)
- Fokalität
- Grading
- Hormonrezeptorstatus
- Länge des krankheitsfreien Intervalls
- primärer Lymphknotenstatus
2. Indikationen zur Rehabilitation nach MC:
Die Leitlinie der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) zur Anschlussheilbehandlung sieht bei MC eine AHB nach Abschluss der Primärtherapie vor. Kostenträger ist bei dem Rehaziel der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Rentenversicherungsträger, bei der medizinischen Rehabilitation die Krankenversicherung.
Nach dem Grundsatz “Reha vor Rente” sollte vor einer geplanten Berentung immer eine sozialmedizinische Beurteilung und Beratung im Rahmen eines (stationären) Rehaverfahrens erfolgen.
Zu beachten sind die Grundsätze der Rehabilitationsfähigkeit. Die Wundheilung muss abgeschlossen sein, der Allgemeinzustand muss ausreichend gut sein, um die in der Reha notwendigen Maßnahmen zu absolvieren.
Die Rehabilitation muss auch die psychischen Aspekte der Grunderkrankung berücksichtigen.
3. Sanatoriumsbehandlungen:
Sanatoriumsbehandlungen sind für Kunden der PKV-Versicherungen in aller Regel nicht Gegenstand des Versicherungsvertrages. Insofern ist bei der Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation zunächst der gesetzliche Rentenversicherungsträger (RVT) als Kostenträger zuständig. Die Maßnahme ist entsprechend zu beantragen.
Für Zusatzversicherte der PKV ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darüber hinaus bei der Zielsetzung der medizinischen Rehabilitation nach § 41 SGB V als Kostenträger zuständig.
Für Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) besteht die Möglichkeit der stationären Sanatoriumsbehandlung nach § 43 der Satzung bei medizinischer Notwendigkeit. Die Notwendigkeit muss durch ein vertrauensärztliches Gutachten bestätigt werden, die Maßnahme darf durch keine andere mit gleich Erfolgsaussicht ersetzt werden können.
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation können nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit von 4 Kalenderjahren im Einzelfall auch erneut medizinisch notwendig sein.
Nach der initialen AHB können Maßnahmen der stationären Rehabilitation bei MC erforderlich sein (Beispielindikationen):
- Psychischer Fehlverarbeitung mit reaktiver Depression
- Rezidiv nach Therapie
- Weiter bestehende funktionelle Beschränkungen
4. Krankentagegeldversicherung:
Die Begutachtung für die KTG-Versicherung umfasst die Bewertung der Arbeitsunfähigkeit, der Teilarbeitsfähigkeit und der Berufsunfähigkeit (i.S. der MB(KT 94).
Nach operiertem MC ist in der Regel für weitere 4-6 Wochen postoperativ mit 100%iger AU zu rechnen. Schließt sich eine AHB an, besteht auch für deren Dauer 100%ige AU.
Nach der AHB und der ersten 4-6wöchigen postoperativen Phase ist mit einer belastungsstabilen OP-Narbe zu rechnen.
Entscheidend für das Fortbestehen von AU darüber hinaus sind:
- Weiter bestehende funktionelle Einbußen (Beweglichkeit, Schmerzhaftigkeit, Schwellungsneigung)
- Unerwünschte Arzneiwirkungen (hormonelle Therapie, Chemotherapie)
- Unerwünschte Wirkungen der Radiotherapie
- Psychische Beeinträchtigung im Sinne einer neurotischen Fehlverarbeitung und/oder reaktiven Depression
Für die richtige Auswahl des AU-Gutachters ist die Differenzierung in die hauptsächlich zur AU führende Symptomatik wichtig (organisch – psychisch?). Die rechtzeitige AU-Checkup©-Untersuchung ist gerade bei psychischer Beeinträchtigung wichtig, um Ausmaß und Schwere der Beeinträchtigung ebenso abzuschätzen wie die Empfehlung einer zielgerichteten Therapie abgeben zu können, um die Symptomatik adäquat zu therapieren und die Dauer der AU abzukürzen.
Gerade nach Karzinomleiden kann eine berufliche Reintegration zum frühestmöglichen Zeitpunkt indiziert sein, um Isolation und Rückzug zu vermeiden.
Die Begutachtung bei MC-Patientinnen umfasst:
- Anamnese: bisheriger Verlauf, Maßnahmen der onkologischen Therapie, initiales und aktuelles Tumorstadium
- Aktuelle Beschwerden
- Derzeitige Behandlung, Strategien zur Krankheitsbewältigung
- Berufsanamnese: letzte Tätigkeit, Tätigkeitsprofil (Arbeitsplatzfragebogen), Belastungsfaktoren, AU-Dauer
- Außerberufliche aktuelle Aktivitäten (Haushalt, Reisen, Sport, Hobbies, nebenberufliche Tätigkeit, Pflege von Angehörigen, Ehrenamt, Selbsthilfegruppen)
Bei der körperlichen Untersuchung sind genau zu dokumentieren:
- Lokalbefund
- Schultergelenks- und Beweglichkeit der oberen Extremitäten im Seitenvergleich
- Schürzenband- und Nackengriff
- Grobe Kraft des Faustschlusses
- Fingerbeweglichkeit
- Tastsinn
- Umfangsmessung der oberen Extremitäten im Seitenvergleich
- Beschreibung von Ödemen, Narben, Schmerzpunkten
- Karnofsky-Index (als Link auf die entsprechende neue Unterseite)
- BMI
Die Auswirkungen auf die AU ergeben sich aus den objektiven medizinischen Befunden. Die Diagnose “MC” allein rechtfertigt keine AU/BU. Entscheidend sind allein die auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entfallenden funktionellen Einschränkungen.
Belastbarkeit | Belastungsfaktoren | Psychische Belastbarkeit |
Arbeitsschwere | Publikumsverkehr | Reaktionsvermögen |
Heben, Tragen, Bewegen von Lasten | Verletzungsgefahr | Aufmerksamkeit |
Arbeitshaltung | Akkord | Konzentration |
Mobilität | Komplexe Arbeitsvorgänge | Ausdauer |
Berufliches Autofahren | Nachtarbeit | Stimmung |
Schichtarbeit | Affekt | |
Schutzkleidung (PSA) | Krankheitsverarbeitung | |
Hitze, Kälte | Depressivität | |
Reisetätigkeit |
Fortgeschrittene MC-Stadien mit Fernmetastasen bewirken in aller Regel 100%ige AU und auch BU. Die Prognose ist schlecht. Progresse unter laufender (Poly-)Chemotherapie haben ebenfalls eine sehr schlechte Prognose und führen zu BU. Gleiches gilt für Frührezidive < 2 Jahren nach Primärtherapie.
1 Jahr nach OP oder Radiatio an der Axilla wird empfohlen, folgende Tätigkeiten mit dem operierten Arm zu vermeiden:
- Schweres Heben und Tragen
- Mehrstündige monotone Arbeit
- Anhaltende oder gehäufte Überkopfarbeit
- Hitzearbeit
- Verletzungsgefahr (ohne Schutzausrüstung)
Bei vorhandenem Lymphödem sollten zusätzlich vermieden werden:
- Mittelschweres Heben und Tragen
- Feuchtearbeit
- Abschnürende PSA, Schulterriemen
In diesen Fällen ist von einer BU in der KTG-Versicherung auszugehen.
Selten entwickelt sich eine chronische Schultersteife mit monate- oder jahrelanger Bewegungseinschränkung:
Schultergelenksbeweglichkeit | Bewertung |
Abduktion und Elevation bis 90° | vollschichtig leichte Tätigkeit Ohne häufiges Heben und Tragen Ohne Arbeiten über Schulterhöhe |
Abduktion und Elevation 45-90° | Beurteilung nach dem Ausmaß von Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Muskelatrophie |
Abduktion und Elevation bis 45° | Keine wesentliche Tätigkeit mit dem Arm mehr möglich |
Fahrtauglichkeit:
Nach FeV ist derjenige, der Betäubungsmittel einnimmt, nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen an das Führen von Kfz gerecht zu werden. Dies gilt jedoch nicht für die bestimmungsgemäße Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels. Unter einer Daueropioidtherapie muss die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt sein. Jedoch ist bei einer ständigen Dosisanpassung auf Grund von Tumorschmerzen das Führen von Kfz nicht mehr möglich.
Literatur:
- Becker, E. et al.: Leitlinien zur sozialmedizinischen Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Mammakarzinom. Gesundheitswesen 2006; 68: 403-420.
- Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen Krebsgesellschaft: Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau. AWMF-Leitlinien-Register 032/045 vom Juni 2004.